Ihr Notar in Eschenburg-Eibelshausen für Familien- und Erbrecht
Kommt es zu einer Scheidung, ist dies für alle Betroffenen mit vielen Emotionen und Herausforderungen verbunden. Besonders im Umgang mit finanziellen Angelegenheiten fällt es vielen schwer, eine klare Regelung zu treffen. Bevor es so weit kommt und die Unklarheiten eine zusätzliche Belastung werden, empfiehlt sich ein notariell beurkundeter Ehevertrag. Dieser erspart den Partnern eine jahrelange, teure gerichtliche Auseinandersetzung über Vermögensansprüche und Unterhalt, die häufig durch mehrere Instanzen geht.
Ein Ehevertrag kann vor der Heirat oder jederzeit danach in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden. Diese kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Partner bereits wissen, dass die Ehe nicht mehr zu retten ist. In einer notariellen Scheidungs- bzw. Trennungsvereinbarung haben sie die Möglichkeit, ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten im Rahmen einer Trennung zu regeln. Eine solche Vereinbarung sorgt in der emotional belastenden Situation für Entlastung und mehr Stabilität.
Wir finden bei Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und weiteren Dokumenten, die das Familienrecht betreffen, für alle Seiten eine passgenaue Lösung.
Rechtliche Vorsorge entlastet Hinterbliebene
Das deutsche Erbrecht ist facettenreich und komplex. Einige von Ihnen haben das schon am eigenen Leib erfahren, wenn z. B. handschriftliche Testamente aufgrund von Formfehlern für ungültig erklärt werden, gar kein Testament vorliegt oder den Verstorbenen unterstellt wird, dass sie zur Zeit der Testamentsausstellung nicht mehr geschäftsfähig waren. Mitunter kommt es zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen, wer was erbt und nicht selten zermürbt das die Familie.
Die rechtliche Vorsorge durch ein notariell beurkundetes Testament erspart den Hinterbliebenen viele Sorgen. Zudem kann ein Mensch hier seinen letzten Willen klar ausdrücken und sichergehen, dass dieser auch durchsetzt wird. In einem Testament lassen sich auch spezielle Regelungen festhalten, zum Beispiel, wenn es ein uneheliches Kind gibt oder eines, das nicht für sich selbst sorgen kann.
Gerne berate ich Sie zum Thema Erbrecht, Testament, Vorsorge und weiteren Themen, damit Sie Sicherheit haben, dass alles geregelt ist.
Häufige Fragen an Notare zum Erbrecht (FAQ)
Nein, es gibt keine Verpflichtung, ein Testament zu erstellen. Wenn Sie zu Lebzeiten nichts Entsprechendes verfügen, geht nach Ihrem Tod der Nachlass auf die gesetzlichen Erben über. Das sind Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und Adoptivkinder sowie Blutsverwandte, sprich leibliche Kinder oder Eltern. Wer die Erbfolge ändern möchte, sollte ein Testament verfassen.
Nahen Verwandten oder Ehepartnern steht in einem Mindestmaß ein Anteil am Nachlass zu. Ein pflichtteilsberechtigter Familienangehöriger oder Ehegatte kann nach dem Tode des Erblassers seinen Pflichtteil, sprich einen Anspruch in Höhe der Pflichtteilsquote, geltend machen. Hier gilt es Fristen einzuhalten, weshalb das nicht zu lange herausgezögert werden sollte.
Berechtigt für einen Pflichtteil sind Nachkommen des Erblassers, also Kinder, Enkel, Urenkel usw. Der nähere Verwandte schließt hierbei die entfernteren aus. Lebt also ein Kind des Erblassers noch, sind die Enkel nicht pflichtteilsberechtigt. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben ebenfalls einen Pflichtteilanspruch. Die Eltern des Erblassers sind ebenfalls pflichtteilsberechtigt, sofern dieser kinderlos verstirbt. Keinen Anspruch auf den Pflichtteil haben Geschwister, Nichten, Neffen, Cousins oder weiter entfernte Verwandte. Ebenfalls ohne Pflichtteilsanspruch sind nichteheliche Lebensgefährten, egal ob es sich um hetero- oder homosexuelle Paare handelt.
Nein, es gibt keine gesetzliche Erbfolge zwischen geschiedenen Eheleuten.
Eltern haben die Möglichkeit, in einer sogenannten Vormundbestimmung oder letztwilligen Sorgeverfügung einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder zu bestimmen. Das Familiengericht ist bei der Wahl des Vormundes grundsätzlich an die Benennung durch die Eltern gebunden. Die Eltern können dem Vormund aufgeben, wie die Kinder und deren ererbtes Vermögen zu behandeln sind. Eine Testamentsvollstreckung ist ebenfalls ein bewährtes Mittel, um den Nachlass für Minderjährige zu sichern und zu verwalten.
Viele Ehepaare betrachten ihr Vermögen als gemeinsames Eigentum, obwohl es rechtlich auch nach der Eheschließung vollständig getrennt bleibt. Aufgrund dieser Betrachtungsweise erwarten sie, dass das Vermögen nach dem Tod eines Ehepartners in vollem Umfang dem Überlebenden zusteht. Der Wunsch ist, dass Kinder oder nahe Verwandte erst nach dem Tod der Witwe oder des Witwers erben sollen. Zu diesem Zweck können Eheleute ein Berliner Testament errichten, welches die erbrechtlichen Folgen für zwei Todesfälle regelt.
Das Behindertentestament ist ein Testament, welches Eltern zu Gunsten ihres behinderten Kindes einrichten. Ziel dieses Testaments ist, dass das behinderte Kind möglichst viel an Vermögen bekommt, ohne dass dieses zum Unterhalt eingesetzt werden muss und sich dadurch die Sozialleistungen verringern.